Derzeit steigt einem gefühlt an jeder Ecke der rauchige Duft von Kohle, Würstchen und gegrilltem Gemüse in die Nase. Glück haben die, die dank eigenem Garten die Freiheit genießen und sorgenfrei den Grill anschmeißen können. Für alle anderen, die in Mietwohnungen leben, stellt sich die Frage: Grille ich mein Essen auf dem Balkon oder doch lieber im Park?
Rücksicht ist geboten
Die Frage, die sich die meisten stellen: „Darf ich das überhaupt?“ Mieter einer Wohnung mit Balkon sollten nicht nur einen Blick in den Mietvertrag werfen, sondern außerdem die gesetzliche Lage kennen. Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon erlaubt, solange sich die Nachbarn von Rauch und Geruch nicht belästigt fühlen. Allgemein gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Funken oder Rauchschwaden, die in die Wohnung der umliegenden Nachbarn ziehen können, sind untersagt. Daher verbieten viele Vermieter ihren Mietern das Benutzen eines Holzkohlegrills und gestatten aus Sicherheitsaspekten nur Gas- oder Elektrogrills. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem kann ein Bußgeld drohen. In einzelnen Fällen können Mieter sogar abgemahnt oder gekündigt werden.
Um unnötigen Stress und Streitigkeiten zu vermeiden, entscheiden sich viele lieber direkt dafür, dem Grillvergnügen außerhalb der eigenen vier Wände nachzugehen. Die Grünflächen im Park sind bei Städtern aufgrund ihrer Weiträumigkeit heiß begehrt. Bevor die Würstchen auf dem Grill brutzeln und mit Freunden ein kühles Bier gezischt wird, sollte sich jeder informieren, in welchen öffentlichen Anlagen das Grillen überhaupt erlaubt ist – denn das ist nicht überall der Fall. Je nach Bundesland und Stadt gibt es unterschiedliche Auflagen.
Regeln beachten
Aber Vorsicht: Selbst auf freigegeben Grünflächen und ausgewiesenen Plätzen ist nicht alles gestattet. Bei hoher Waldbrandgefahr (ab Stufe 3), sollte auf den Grillspaß besser verzichtet werden. Außerdem sollte aufgrund von Rauchbelästigung immer der Mindestabstand von 100 Metern zu Anwohnern, Bäumen und Sträuchern gewahrt werden. Manche Gemeinden etwa verbieten zudem die Nutzung von Einweg-Grills, da diese die Grasnarbe verbrennen.
Ein Verstoß gegen die Regeln, die von den Kommunen erlassen wurden, kann ein saftiges Bußgeld zur Folge haben. Und natürlich sollte nach dem Grillvergnügen im Park der eigene Müll wieder mitgenommen werden. Aus Liebe zur Umwelt und aus Rücksicht auf andere Besucher.
Titelbild: stock.adobe.com

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