Es ist das Jahr 1948 – der Zweite Weltkrieg ist seit rund drei Jahren beendet, der Wiederaufbau im Gange, die Siegermächte ringen um die Zukunft Deutschlands. Die Teilung des Landes schreitet dramatisch voran. Am 1. Juli 1948 überreichen die Militärgouverneure der USA, Frankreichs und Großbritanniens den westlichen Ministerpräsidenten die „Frankfurter Dokumente“. Der wichtigste Auftrag darin: Sie sollen gemeinsam eine
Verfassung ausarbeiten. Grundgesetz Geschichte.
Gesetze formulieren zwischen ausgestopften Säugetieren
Dazu wird am 1. September 1948 der Parlamentarische Rat eröffnet, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren. Die Sitzung findet im einzigen repräsentativen Versammlungsraum in Bonn statt, der nicht vom Krieg zerstört wurde: im Museum König. Unter der großen Glaskuppel in der Säugetierabteilung wird in den kommenden Monaten um Worte gerungen. Das Zoologische Forschungsmuseum ist damit der Geburtsort der Bundesrepublik.
Dort wird auch am 8. Mai 1949 das Grundgesetz beschlossen, das zuvor von den Aliierten genehmigt wurde. Anschließend erhielt das Dokument in allen westlichen Landtagen bis auf Bayern die Zustimmung. Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde es dann vom Parlamentarischen Rat im Museum König unterzeichnet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Doch warum heißt das Grundgesetz eigentlich nicht Verfassung? Die Siegermächte fürchteten, dass eine Verfassung als Gründungsdokument eines neuen Staates die Teilung Deutschlands vertiefen würde. Daher sollte das Grundgesetz zunächst nur ein Provisorium sein, bis die Einheit wiederhergestellt wäre.
Manches in unserer Verfassung bleibt ewig
Im Mai 2019 feierte das Dokument seinen 70. Geburtstag. Bis heute steht es im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen und bis heute blieb sein Grundcharakter unangetastet. Das liegt unter anderem an der „Ewigkeitsklausel“. Diese sieht vor, dass die Artikel eins bis 20 nicht verändert werden dürfen. Diese Präambel enthält die sogenannten Grundrechte – unter anderem den bekannten Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“.
Der zweite längere, organisatorische Teil legt die wesentliche Struktur des Staates fest – unter anderem die Aufteilung in Bund und Länder sowie die Gewaltenteilung in Deutschland. Diese Bereiche wurden seit 1949 immer wieder modifiziert und weiterentwickelt, auch wenn das nicht ohne Weiteres möglich ist: Für eine Änderung des Grundgesetzes ist immer die Zustimmung jeweils einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Bundestages sowie des -rates erforderlich. Heute haben nur noch 70 Artikel den Wortlaut von 1949, insgesamt 63 Mal wurde der Text überarbeitet – zuletzt im März 2019.
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