Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 musste Deutschland politisch gänzlich umgekrempelt werden – darin waren sich die westlichen Besatzungsmächte einig. Deshalb beauftragten sie den Parlamentarischen Rat – eine von den elf westdeutschen Länderparlamenten gewählte Versammlung – im September 1948 damit, eine Verfassung zu erarbeiten: das Grundgesetz. Vor siebzig Jahren – am 23. Mai 1949 – trat es schließlich in Kraft. Heute gilt dieses Datum als der Gründungstag der BRD. (Grundgesetz Ausland)
Wichtigster Inhalt des Grundgesetzes sind die dort in den Artikeln 1 bis 19 festgelegten Grundrechte, darunter der Schutz der Menschenwürde, der Person, die Gleichberechtigung, die Glaubensfreiheit sowie die Meinungsfreiheit. Errungenschaften, die es den Deutschen ermöglichen sollten, sich uneingeschränkt zu entfalten.
In vielen weiteren europäischen, nordamerikanischen und asiatischen Ländern sowie in Australien bestehen ähnliche rechtliche Vorgaben innerhalb eines demokratischen Systems. Gleichzeitig gibt es weltweit viele Staaten, die die Rechte der Bevölkerung deutlich einschränken. Dabei handelt es sich meist um autoritäre Regime, die von Diktatoren geführt werden.
Ein negatives Beispiel für die Unterdrückung von Menschen ist Nordkorea. Dort kann die Bevölkerung den Machthaber Kim Jong-un quasi nicht beeinflussen, sie hat keine Bürgerrechte. Stattdessen wird jegliche Kritik an der Führung streng bestraft. Auch deshalb werden die Medien vom Staat kontrolliert. Viel schlimmer: Basierend auf Erfahrungsberichten von Exilanten und Flüchtlingen werden dem nordkoreanischen Regime systematische Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, darunter die Vernichtung, die Versklavung und das Aushungern der eigenen Bevölkerung. Entsprechend ist es Nordkoreanern nicht erlaubt, ihren vorgeschriebenen Aufenthaltsort innerhalb des Landes zu verlassen. Reisen in andere Staaten sind ebenfalls verboten. Somit haben die 24 Millionen Einwohner des Landes im Prinzip keine Möglichkeit, um auf ihr Leid aufmerksam zu machen. Denn: Die Nordkoreaner haben keinen Zugriff auf das Internet oder ausländische Medien.
Eingeschränkte Rechte in vielen Ländern
Eine für Westeuropäer kaum vorstellbare Situation, die glücklicherweise weltweit in dieser Form einmalig ist. Aber: Die Menschenrechtslage ist auch in vielen anderen Ländern der Erde nicht mit der deutschen vergleichbar. Nach wie vor gibt es in Afrika (unter anderem Kongo, Zentralafrika, Tschad, Äquatorialguinea) und Asien (zum Beispiel Syrien, Turkmenistan, Tadschikistan, Saudi-Arabien, Jemen) viele Staaten, in denen die Bürgerrechte aufgrund von Kriegen oder autoritären Regimen extrem eingeschränkt werden. Und Brunei wollte erst kürzlich die Todesstrafe für Homosexualität einführen, sah nur wegen internationaler Proteste davon ab. Gleichzeitig müssen wir uns vor Augen führen, dass auch auf unserem europäischen Kontinent Länder existieren, in denen die Handlungsfähigkeit der Bevölkerung deutlich limitiert wird.
In der Türkei beispielsweise wurden nach dem Putschversuch am 16. Juli 2016 zahlreiche Medien verboten und Journalisten inhaftiert. Auch verschiedene Internetdienste wie Wikipedia sind bis heute gesperrt, weshalb sich die Bevölkerung weniger unabhängig informieren kann als in vielen Nachbarländern. Noch bedenkenswerter stellt sich die Menschenrechtssituation in Russland dar. Laut Amnesty International werden im flächenmäßig größten Land der Erde jedes Jahr hunderte von Menschen Opfer von Folter und ähnlichen Misshandlungen. Zudem sind politisch motivierte Verfolgungen von Wissenschaftlern und Umweltaktivisten der Menschenrechtsorganisation nach keine Seltenheit.
Wir Deutsche dürfen uns also glücklich schätzen, dass hierzulande keine ähnlichen Zustände herrschen. Zu verdanken haben wir das nicht zuletzt unserem Grundgesetz. Eine Errungenschaft, um die wir weltweit von vielen Menschen beneidet werden.
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